Wohnen | Märkte

Immobilienkauf: Reservierungsvereinbarung oder Vorvertrag?

Berlin, 10. Januar 2019 – In Anbetracht der vielerorts großen Nachfrage nach Wohneigentum müssen Käufer häufig schnell handeln. Um sich eine Immobilie frühzeitig für den Kauf zu sichern, nutzen viele Interessenten eine Reservierungsvereinbarung oder alternativ einen Vorvertrag. Mit einer entsprechenden Übereinkunft erhalten Käufer die Zusage von Makler- und Verkäuferseite, die jeweilige Immobilie bis zum endgültigen Kaufvertrag nicht anderweitig zu veräußern. Welche Unterschiede zwischen einer Reservierungsvereinbarung und einem Vorvertrag bestehen, wie rechtskräftig die einzelnen Abmachungen sind und mit welchen Kosten Käufer kalkulieren müssen, erklären die Experten des Maklerunternehmens Homeday (www.homeday.de).

10.01.2019
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Melden Sie sich an, um alle Inhalte uneingeschränkt lesen zu können!
  • Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
  • Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
  • News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
  • Einblicke in Märkte und Trends
Kostenlos anmelden
Sie haben bereits ein Nutzerkonto bei Konii.de?