Umwandlungsverbot in Hamburg verlängert
Der Hamburger Senat hat am 08.10.2024 die Verlängerung der geltenden Umwandlungsverordnung um fünf Jahre beschlossen. Der BFW Landesverband Nord sieht darin eine weitere Hürde für den dringend benötigten Wohnungsbau sowie die Bildung von Wohneigentum in der Stadt.
Die Umwandlungsverordnung gilt in Hamburg seit 2021. Sie besagt, dass Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen nicht ohne Genehmigung erfolgen dürfen.
„Hamburg hat mit rund 20 Prozent die zweitniedrigste Eigentumsquote von allen Bundesländern; nur Berlin steht noch schlechter da. Dabei gibt Wohneigentum Sicherheit und kann vor Altersarmut schützen. Viele Familien, aber auch Paare und Singles, möchten gern Wohnungen in unserer Stadt erwerben. Gerade in den nachgefragten Stadtteilen wird das durch die Umwandlungsverordnung jetzt weiterhin erschwert. Das betrifft ausgerechnet die Bestandswohnungen, die kostengünstiger sind als Neubauten – und damit für viele Kaufinteressierte besonders attraktiv. Kein Wunder, dass viele Familien die Stadt verlassen. Der Senat sollte stattdessen die Bildung von Wohneigentum erleichtern, zum Beispiel durch eine geringere Grunderwerbsteuer“, sagt Kay Brahmst, der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. Der Verband vertritt die mittelständische private Wohnungswirtschaft im Norden.
Enorme Hürden für den Wohnungsbau
„Darüber hinaus behindert die Umwandlungsverordnung den Wohnungsbau. Es ist durchaus möglich, Quartiere mit Bestandsgebäuden weiterzuentwickeln, hier neue Wohnungen zu schaffen und gleichzeitig den ,Altmietern‘ alternativen Wohnraum zu denselben Konditionen im gleichen Quartier zur Verfügung zu stellen. Leider machen die enormen Hürden der sozialen Erhaltungsverordnungen und des Umwandlungsverbots dies nahezu unmöglich“, so Kay Brahmst weiter.