IVD zum Koalitionsvertrag: „Ein Schritt vor und zwei zurück!“
Zum heute vorgestellten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD: „Die von der Immobilienwirtschaft erhoffte Wohnwende bleibt aus. Der große Befreiungsschlag für den Wohnungsneubau und die politische Fokussierung auf mehr Wohneigentum hätte anders verhandelt und vereinbart werden müssen.
Der Koalitionsvertrag enthält mit dem Bauturbo, dem Gebäudetyp E und dem Versprechen von Steuererleichterungen und weniger Bürokratie einige Ansätze, um den Wohnungsbau einfacher, schneller und günstiger zu machen. Doch machen die geplanten mietrechtlichen Verschärfungen die positiven Ansätze, den Wohnungsbau anzukurbeln, direkt wieder zunichte. Man darf das Bauen von Wohnungen nicht vom Vermieten von Wohnungen abkoppeln. Eine Ausweitung des Angebots als der einzig wirksame Weg, Preise und Mieten zu senken, wird nicht funktionieren, wenn die Marktmechanismen durch mietrechtliche Überregulierungen außer Kraft gesetzt werden.
Wie die vergangenen zehn Jahre seit der Einführung der Mietpreisbremse gezeigt haben, führen Verschärfungen des Mietrechts nicht nur nicht zu einer Beseitigung angespannter Wohnungsmärkte, sondern dämpfen die dringend erforderlichen Bemühungen der Kommunen, ihre Vergabe- und Genehmigungsprozesse zu verbessern.
Deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind auch die Maßnahmen zur Förderung der Eigentumsbildung. Mehr als Lippenbekenntnisse und Konzepte aus der Mottenkiste der beiden letzten Koalitionsverträge sind hier nicht zu finden. Von einer Senkung oder Aussetzung der Grunderwerbsteuer insbesondere für junge Familien ist gar keine Rede mehr. Hier hätten Union und SPD den Willen ihrer Wähler, mit der Bildung von Wohneigentum den Lebenstraum zu verwirklichen und gleichzeitig etwas für die Altersvorsorge zu tun, konkret berücksichtigen und ermöglichen müssen. Aber genau das Gegenteil ist geschehen: Mit der Verlängerung der Umwandlungsbeschränkung wird der Sinn und Zweck des Wohnungseigentumsgesetzes weiter konterkariert. Auch die Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts, etwa in Milieuschutzgebieten, stellt einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar.
Dieses Regierungsprogramm bestätigt zwar nicht die schlimmsten Befürchtungen der Immobilienwirtschaft, bleibt aber weit hinter den Möglichkeiten zurück, Immobilieneigentum zu erleichtern und Anreize zu geben, wieder mehr in den Wohnungsbau zu investieren. Bedauerlich, dass in der anhaltenden Wohnkrise auch ein klares Bekenntnis zur Fortsetzung des Dialogs mit der Immobilienwirtschaft im Bündnis bezahlbarer Wohnungsbau fehlt. Es droht im Großen und Ganzen ein unentschlossenes ´Weiter so´.“