Erbbaurecht: Wie Napoleon England und Deutschland entzweite
Hohe Preise machen Erbbaurecht hierzulande wieder salonfähig München, 21. November 2013. Während das Prinzip des Erbbaurechts bei Briten längst Standard ist, gewinnt es in Deutschland nur langsam an Bedeutung. Ein kleiner Mann aus Frankreich ist dafür verantwortlich, dass Briten ihre Immobilien auf fremden Grund errichten und Deutsche auf eigenen Grundstücken. Napoleon brachte im 19. Jahrhundert die Idee des Grundstückeigentums nach Deutschland – und damit einhergehend die Einheit von Grund und Objekt. „England entging der Besetzung Napoleons“, sagt Martin Greppmair, Chefprojektentwickler des Bauträgers Euro Grundinvest. „Dort gehört bis heute formal der Grund und Boden der Krone.“
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