Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen wird eingeschränkt
- Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt eine Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen nur noch im notariell beurkundeten Kaufvertrag an - DHPG empfiehlt eine Prüfung der umsatzsteuerlichen Folgen und deren Berücksichtigung vor Abschluss des Kaufvertrages
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