Die Mischnutzung wird salonfähig

Unter Immobilieninvestoren gilt so etwas wie das Reinheitsgebot. Demnach darf eine Immobilie nur aus einer Zutat, d. h. einer Nutzungsart bestehen. Jede weitere Zutat (= Nutzungsart) macht eine Immobilie weniger „schmackhaft“.

08.07.2016
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