Wohnungswirtschaft begrüßt Bundesratsbeschluss zur Ausnahmeregelung bei der Dämmstoffentsorgung
• Bundesratsantrag des Landes Nordrhein Westfalen mit großer Mehrheit beschlossen • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wird übergangsweise um eine auf ein Jahr befristete Ausnahmeregelung für Hexabromcyclododekan (HBCD) ergänzt
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