Verbraucher ab 01. Januar beim Bauvertrag besser geschützt
Am 01. Januar 2018 ist das neue Gesetz in Kraft getreten und stellt die größte Reform des Werkvertragsrechts seit des über 120-jährigen Bestehens des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dar. In die neuen §§ 631 ff. BGB wurden dabei insbesondere verschiedene Regelungen explizit für den Bau- bzw. Verbraucherbauvertrag aufgenommen
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