Makler und Verwalter müssen sich fortbilden
Pressemitteilung OTTO STÖBEN GmbH 10.07.2018 Ab dem 01. August 2018 tritt die gesetzliche Fortbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter in Kraft. Geregelt werden die neuen Vorschriften zu den Fortbildungspflichten in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
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