Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare von Ingenieur- und Architektenleistungen
Der Bundestag hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.
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