Erbschaft: Haben Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf eine Wertermittlung?
● Der Pflichtteil beträgt gemäß Paragraph 2303 Absatz 1 Satz 2 BGB die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird dem Berechtigten monetär ausgezahlt - das heißt, dass der Pflichtteil nicht durch Miteigentum an einer Immobilie oder an einem Grundstück geleistet werden kann ● Nach aktuellem Urteil hat der Pflichtteilsberechtigte auch dann einen Anspruch auf eine Wertermittlung, wenn der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall bereits veräußert wurde
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