Politik

1. Februar: Keine Zahlung ohne SEPA-Verfahren! DDIV weist auf geltende Frist zur SEPA-Umstellung hin

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. weist nochmals auf die geltende Frist zur Umstellung von Lastschriftverfahren für den Europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) hin. Danach sind ab 1. Februar 2014 Banken verpflichtet, Zahlungen von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Verwaltungen ausschließlich im neuen, für den Euroraum geltenden Format anzunehmen. Dem Vorschlag der EU-Kommission, die Frist um sechs Monate zu verlängern, hat heute der Ministerrat zugestimmt. Allerdings ist die Verlängerung noch nicht rechtskräftig. Hierzu steht noch die Zustimmung vom Europäischen Parlament aus, das erst Anfang Februar tagt. Bis dahin sind Banken weiterhin an die geltende Frist gebunden.

23.01.2014
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