100 Tage Widerrufsrecht bei Maklerverträgen – Verbraucher sind verunsichert
- Aufklärungsarbeit für Verbraucher nötig - Provisionszahlung nur im Erfolgsfall - Makler können auch vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden Berlin, 22. September 2014 - Seit 100 Tagen gilt das neue Widerrufsrecht bei Maklerverträgen. Damit hat der Gesetzgeber den Verbrauchern eingeräumt, innerhalb von 14 Tagen den Maklervertrag zu widerrufen. Allerdings sorgt das neue Recht bei vielen Interessenten für Unsicherheit. Betroffen sind Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume des Immobilienmaklers über das Internet, per Telefon, E-Mail oder Brief geschlossen werden. Seit Mitte Juni muss der Makler den Verbraucher über sein gesetzliches Widerrufsrecht, den Gesamtpreis der Maklerleistung und die wesentlichen Inhalte des Maklervertrages informieren. Es spielt dabei keine Rolle, ob nur unverbindliches Interesse oder bereits eine konkrete Kaufabsicht besteht.
- Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
- Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
- News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
- Einblicke in Märkte und Trends