Abkürzungen der Pflichtangaben nach § 16a EnEV bei Immobilienanzeigen
Berlin, 29.04.2014 - Am 1. Mai tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Für die Vermarktung von Immobilien mittels Anzeigen werden sich damit erhebliche Änderungen ergeben. Die EnEV 2014 verpflichtet zur Angabe bestimmter Energiemerkmale in kommerziellen Medien. Das Inserat muss dann bestimmte Pflichtangaben enthalten, vorausgesetzt, zum Zeitpunkt der Insertion liegt ein gültiger Energieausweis vor. "Vor allem in Printmedien werden die Anzeigenkosten durch die Pflichtangaben in die Höhe getrieben", sagt Sun Jensch, Geschäftsführerin des IVD Bundesverband.
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