Bayerische Datenschutzbehörde bestätigt erneut die Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung bei Scoperty
Die Veröffentlichung von Immobilienschätzwerten in Verbindung mit Adressangaben entspricht dem Datenschutz. Das hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun erneut bestätigt, nachdem es im Rahmen des zehnten Tätigkeitsberichts von 2020 datenschutzrechtliche Fragestellungen des Münchner PropTechs Scoperty analysiert hat. Das Ergebnis stützt sich auf die datenschutzrechtliche Grundlage des General Data Protection Regulation (DS-GVO). Gemäß des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO dürfen personenbezogene Daten dann rechtmäßig verarbeitet werden, wenn diese „zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich“ ist und „sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.“
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