Berliner SPD-Forderung nach Mietendeckel verfassungsrechtlich schwer haltbar
• Teilbereiche des Wohnungswesens seit 2006 in der Gesetzgebungskompetenz der Länder • Regelungen des Mietrechts und der Miethöhe liegen in der ausgeübten Gesetzgebungskompetenz des Bundes
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