Bestellerprinzip – ein Segen für die professionelle Hausverwaltung
Mit der Einführung des neuen Mietrechtsnovellierungsgesetzes seit dem 01. Juni 2015, welches neben der Mietpreisbremse vor allem auch das Bestellerprinzip vorgibt, befindet sich die Immobilienbranche im Umbruch. Das neue Gesetz besagt, dass derjenige die fällige Provision zu entrichten hat, der den Makler beauftragt. Dies ist in der Regel der Vermieter.
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