Betriebskostenabrechnung: Darauf müssen Vermieter achten
● Nicht selten schleichen sich bei der Aufstellung der Betriebskostenabrechnung Fehler ein ● Eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen ● Eine formal inkorrekte Abrechnung ist – auch wenn sie fristgerecht eingereicht wurde – unwirksam
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