BFW: Erlass eines Mietendeckels in Berlin ist Verstoß gegen die Verfassung und massiver Eingriff in das Eigentumsrecht
- BFW Landesverband Berlin/Brandenburg legt Rechtsgutachten vor: Einführung eines Mietendeckels durch das Land Berlin ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil der Bundesgesetzgeber das Mietrecht abschließend im BGB geregelt hat - Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig analysiert verschiedene Konzeptvorschläge zum Mietendeckel und hat Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst - Deckelung der Mieten greift unzulässig in das Eigentumsrecht der Vermieter ein
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