Bundestag erleichtert Immobilienfonds Investitionen in erneuerbare Energien
- „Schmutzgrenze“ für aktive unternehmerische Bewirtschaftung wird von 5,0 auf 10,0 Prozent angehoben - Mehr Spielraum für Erzeugung oder Lieferung von Strom bei Spezial-Investmentfonds – aber immer noch Begrenzung - Heute vom Bundestag zu beschließendes Jahressteuergesetz 2022 bringt moderate Verbesserung - Dennoch kein großer Wurf: Immobilienfonds droht weiterhin der Verlust der steuerlichen Transparenz bei Überschreiten der Grenze
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