Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung: Tipps für Immobilienmakler
Jetzt wird es Zeit… Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 für alle Unternehmen verbindlich. Dann ist der neue Datenschutz in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden. Vor allem die Verbraucherrechte sollen mit der Datenschutz-Grundverordnung gestärkt werden. In der Praxis stellen die strengeren Regulierungen viele Unternehmen jedoch vor erhebliche Herausforderungen. Was müssen speziell Immobilienmakler über die neue Datenschutz-Grundverordnung wissen? Welche Vorbereitungen müssen sie jetzt treffen? Wie wird die neue Verordnung berufliche Abläufe beeinflussen? Im HAUSGOLD Interview stellt Rechtsanwältin Kerstin Beneke die neue Datenschutz-Grundverordnung vor und gibt praktische Tipps. Dabei konzentriert sich die Anwältin vor allem auf Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, damit sie einen leichteren Einstieg in die umfassende Verordnung finden.
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