Eigentümerversammlungen unter 2G-Beschränkungen nicht zulässig
Eigentümerversammlungen die Ungeimpfte ausschließen sind nicht ordnungsgemäß. Die dort gefassten Beschlüsse sind prinzipiell mindestens anfechtbar. Notwendig sind daher vor allem in Zeiten der Pandemie digitale oder hybride Formate, um praxisnah und rechtssicher Beschlussfassungen zu ermöglichen und einen Sanierungsstau zu vermeiden.
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