ESG bei Immobilienfonds – MiFID-Novelle bringt Hürden für Vertrieb
- Ab August treten die MiFID-Nachhaltigkeitsregelungen in Kraft - Diese fordern vom Vertrieb die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz der Anleger - Die MiFID-Regelungen sind nicht mit Taxonomie und Offenlegungsverordnung harmonisiert - Fondsanbieter müssen dem Vertrieb weitere Informationen für ESG-Fonds bereitstellen
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