ESG im Fokus: Umbenennungen von Fonds in vollem Gange

Nachhaltige Fonds gemäß SFDR haben an Volumen verloren, ihre Zahl ist jedoch gestiegen. Strengere Regulatorik und Gegenwind vonseiten der Märkte bremsen das Wachstum. Durch die neue ESMA-Leitlinie hat sich die Zahl der Fonds mit ESG-Bezug im Namen verringert.

Berlin, 25.04.2025

Das Volumen nachhaltiger Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) ist in den vergangenen zwölf Monaten gesunken. Produkte nach Artikel 8 und 9 SFDR verwalteten Ende Februar 4,57 Bio. Euro, nachdem es ein Jahr zuvor 4,62 Bio. Euro gewesen waren. Gleichzeitig stieg ihre Zahl erstmals auf mehr als 7.000. Im Februar 2024 hatte die Zahl der nachhaltigen Produkte bei gut 6.800 gelegen.

Die Anzahl ist damit deutlich weniger stark gewachsen als in den Vorjahren, das Volumen sogar leicht zurückgegangen. Das hat mehrere Gründe. Zum einen hat die strengere Regulatorik durch SFDR Stufe 2 und die ESMA-Leitlinie zu Fondsnamen dazu geführt, dass Asset Manager vorsichtiger mit ihren Nachhaltigkeitsangaben geworden sind. Zum anderen waren die Märkte in den vergangenen Jahren nicht besonders lukrativ für ESG-Investoren: Höhere Leitzinsen brachten Gegenwind, da ESG-Investments oft mit einer längeren Investitionsdauer einhergehen. Außerdem führten politische Entwicklungen und Marktveränderungen zu mehr Skepsis gegenüber Nachhaltigkeit und damit teils zu einer Distanzierung von ESG-Investitionen. Mit strengeren regulatorischen Vorgaben – z.B. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die seit 2024 gilt – steigen auch die Compliance-Aufgaben der Vermögensverwalter erheblich, was zu einem Verzicht auf weitergehende ESG-Integration führen dürfte.

Entwicklung Anzahl und Vermögen der Fonds gemäß Art. 8 und 9 SFDR

Quelle: ScopeExplorer, Stand: 28.02.2025

Neben die seit März 2021 geltende EU-Offenlegungsverordnung ist eine weitere wichtige Regelung getreten: die ESMA-Leitlinie zu nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen. Sie verlangt von Fonds, die einen Begriff mit ESG-Bezug verwenden, dass mindestens 80% des Vermögens in Übereinstimmung damit investiert sein müssen. Die Leitlinie ist seit 21. November 2024 für neu aufgelegte Fonds anzuwenden und tritt für alle bestehenden Fonds am 21. Mai 2025 in Kraft.

Seit der Scope-Untersuchung zu Fondsnamen im Oktober 2024 hat sich die Zahl der Produkte mit ESG-Bezug im Namen von 2.401 auf 2.233 verringert – ein Rückgang um 7%. Das Volumen derartiger Fonds ist noch stärker geschrumpft: von rund 1.240 auf 990 Mrd. Euro (-20%). Am stärksten abgenommen hat die Verwendung von Begriffen aus dem Bereich „Umwelt“. Scope erwartet in den kommenden Wochen weitere Umbenennungen.

Von den Fonds, die in der Untersuchung im Oktober 2024 erfasst wurden, haben 198 ihren Namen geändert. Darunter sind 87 passive ETFs, die damit 44% aller Umbenennungen ausmachen. Der Anteil ist doppelt so hoch wie der Anteil passiver ETFs an allen Produkten, die im Oktober 2024 betrachtet wurden. ETFs sind also vergleichsweise häufig umbenannt worden. Das legt die Vermutung nahe, dass passive Produkte tendenziell weniger zusätzliche Ressourcen für die Einhaltung nachhaltiger Vorschriften bereitstellen oder nicht bereit oder in der Lage sind, die zugrunde liegende Indexmethodik zu ändern.

Dass passive Produkte im Nachhaltigkeitsbereich nur eine untergeordnete Rolle spielen, zeigt sich auch an der Verteilung des Kapitals nach SFDR-Klassifizierung. Der Anteil von ETFs in der Gruppe der Fonds nach Artikel 8 und 9 ist wesentlich kleiner als ihr Anteil am Gesamtmarkt. Das gilt sowohl für die Anzahl als auch (noch stärker) für das verwaltete Vermögen.