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Gebäudetyp E – aus Leitlinien müssen Leitplanken werden

Berlin, 25.07.2024

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen fordert den Gebäudetyp E im Zivilrecht rechtssicher zu verankern. „Einfach und erschwinglich bauen, noch weiß niemand, wann es endlich rechtssicher vereinbart werden kann. Wir warten alle auf den veröffentlichten Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium, mit dem der Gebäudetyp E praxistauglich anwendbar und mehr wird als eine allgemein anerkannte gute Idee. Wir fordern seit geraumer Zeit die konkrete gesetzliche Umsetzung. Alle Akteure betonen, der Gebäudetyp E könnte eine Lösung für bezahlbares Bauen sein. Aus diesem Konjunktiv muss jetzt der nötige Konjunkturschub kommen“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin.

„Zentraler Knackpunkt ist die Vermutungswirkung der Normen als anerkannte Regeln der Technik. Die Annahme, dass alle DIN-Normen immer notwendig und unabdingbar sind, hindert uns daran einfacher, günstiger zu bauen und dies rechtsicher zu vereinbaren. Hier wird nicht unterschieden zwischen sicherheitsrelevanten Normen und Luxusausstattung. Die Vermutungswirkung muss fallen. Jetzt gilt es für das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf vorzulegen der Farbe bekennt und endlich einfacheres Bauen ermöglicht.

Wir sind in den Prozess weiterhin eingebunden und arbeiten konstruktiv an einer Lösung, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen und die Wohnungskrise in Deutschland zu meistern“, so der BFW-Präsident.