Haftungsausschluss im Immobilienkaufvertrag: Keine Narrenfreiheit für Immobilienverkäufer
• Arglistige Täuschung und vertraglich zugesicherter Zustand: In diesen Fällen haben Käufer trotzdem Schadenersatzanspruch • Bundesgerichtshof schafft Klarheit: Alter der Immobilie ist kein Argument gegen Sachmängel
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