Haus & Grund Hessen zur Vorstellung des Gesetzes gegen spekulativen Leerstand
Haus & Grund Hessen zur Vorstellung des Gesetzes gegen spekulativen Leerstand Hessen braucht keine nutzlose Symbolpolitik
Zur heutigen Vorstellung des Leerstandsgesetzes durch den hessischen Wirtschaftsministers Kaweh Mansoori sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen:
Für den Wohnungsmangel in hessischen Ballungsgebieten ist nicht der Leerstand verantwortlich. Die Ergebnisse des Zensus 2022 haben gezeigt, dass ein solches Gesetz nur nutzlose Symbolpolitik und Verschwendung von Steuergeldern ist: Am Zensus-Stichtag standen 3,9 % der Wohnungen in Hessen leer. Damit liegt Hessen unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 %. Die Kommunen im Ballungsgebiet Rhein-Main wiesen demnach den geringsten Leerstand auf, der höchste Leerstand wurde im ländlichen Raum Nord- und Osthessens festgestellt. Frankfurt hat mit insgesamt 3,2 % die geringste Leerstandsquote in ganz Hessen.
Auch die Landeshauptstadt selbst erkennt kein Leerstandsproblem. Das Wiesbadener Amt für Statistik und Stadtforschung hat für seinen Bericht „Wohnen in Wiesbaden: Immobilienmarkt und Mietpreise 2022“ Zahlen bis 2021 ausgewertet und kommt zu dem Schluss: „In Wachstumsregionen, zu denen auch das Rhein-Main-Gebiet und somit die Landeshauptstadt zählen, lag der marktaktive Leerstand durchschnittlich bei 1,4 %. Wiesbaden liegt mit 1,7 % im Jahr 2021 nur leicht über diesem Durchschnittswert.“ Die Studie nennt das eine „akzeptable Fluktuationsreserve“, die auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa zwei bis drei Prozent angesetzt werde.
Man darf von der Politik erwarten, dass auch sie die statistischen Realitäten anerkennt.