Immobilienbranche: „Geldwäscheprävention ist eine Frage der gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung“
● Zwar ist Deutschland hinsichtlich der Gesetzgebung im Bereich der Geldwäscheprävention gut aufgestellt, jedoch ist die Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben unzureichend ● Das Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften hat zur Folge, dass Transaktionen ab 10.000 Euro nur per Banküberweisung oder über ein Notaranderkonto abgewickelt werden dürfen ● Immobilienmakler sollten rechtzeitig klären, wie die Immobilie finanziert werden soll und woher das Vermögen kommt – sofern keine Plausibilisierung möglich ist, ist die Geschäftsbeziehung umgehend zu beenden und eine Verdachtsmeldung an die FIU zu erstatten ● Sowohl die EU als auch Deutschland planen, ihre Maßnahmen zur Geldwäscheprävention weiter zu verschärfen
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