IMMOFINANZ AG verlangt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG
- Aufhebung des Höchststimmrechts ist eine Angebotsbedingung des angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die Aktionäre der S IMMO und soll nun in außerordentlicher Hauptversammlung der S IMMO entschieden werden - Ziel ist die rasche Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die S IMMO-Aktionäre während der Annahmefrist des Übernahmeangebots - Aufhebung des Höchststimmrechts entspricht dem Corporate Governance-Grundsatz “one share-one vote” und ist auch unabhängig vom angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot der IMMOFINANZ vorteilhaft für alle Aktionäre der S IMMO
- Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
- Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
- News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
- Einblicke in Märkte und Trends