Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen: Immobilienfonds-Anleger müssen noch warten
Der vor wenigen Tagen vorgelegte Bericht des Haushaltsausschusses des Bundestages zum Zukunftsfinanzierungsgesetz enthielt eine Überraschung. Ursprünglich sollte das Gesetz ab Anfang 2024 Immobilienfonds, die über das Kapitalanlagegesetzbuch reguliert sind, ermöglichen, bis zu 15 Prozent ihres Vermögens in Erneuerbare-Energie-Anlagen zu investieren. Doch der entscheidende Passus im Referentenentwurf des Gesetzes wurde vorerst zurückgestellt, da mögliche steuerliche Begleitregelungen erst im Jahressteuergesetz 2024 geklärt werden sollen. Damit ist die Chance für Immobilienfonds zwar verschoben, aber nicht aufgehoben.
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