Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen – Folgen für Gesundheit und Gebäude
Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett die ‚Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen’ beschlossen. Die Verordnung gilt vom 1. September 2022 bis zunächst zum 28. Februar 2023.
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