Mieterschutz durch Vorkaufsrecht schützt oft die Falschen! Ein Statement zum Leipziger Urteil über das kommunale Vorkaufsrecht von Thomas Aigner
Das Bundesverwaltungsgericht hat das vielerorts übliche gemeindliche Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung in Teilen gekippt. Dieses Urteil kann sich auch auf München auswirken – und das sind sehr gute Nachrichten: Es zeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert. Denn diese Form von Mieterschutz schützt viel zu oft die Falschen!
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