Neue Vorgaben des BGH zur Vergleichsmietenermittlung durch Sachverständigengutachten
Der BGH hatte sich im Juli 2013 mit einer Klage des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu beschäftigen, bei der die ortsübliche Vergleichsmiete, auf die die Miete der streitgegenständlichen Wohnung angehoben werden sollte, anhand eines Sachverständigengutachtens festgestellt worden war. Dabei äußerte sich der BGH in seinem Urteil vom 03.07.2013 (Az.: VIII ZR 354/12) dazu, welche Anforderungen an derartige Sachverständigengutachten zu stellen sind.
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