Neues BGH-Urteil: Mieter dürfen die Miete wegen Mängeln nur vorübergehend zurückbehalten
Jedem Mietverhältnis über Wohnraum liegt ein auf Dauer angelegter Leistungsaustausch zu Grunde: Der Vermieter stellt Wohnraum zur Verfügung, der Mieter zahlt im Gegenzug Miete. Für den Fall, dass eine Vertragspartei ihre Pflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Mietvertrag gekündigt werden.
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