Neues Jahressteuergesetz – Gutachter entschärft Sorgen von Immobilienerben
Derzeit geistern viele Berichte durch die Medien, dass ab 2023 sowohl bei Erbe als auch bei Schenkung von Immobilien die jeweilig zu entrichtenden Steuerzahlungen massiv ansteigen könnten. Grundlage hierfür ist der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022, welches am 1. Januar 2023 in Kraft treten soll. Ein Hintergrund liegt in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), welche seit Januar 2022 gilt und die nun im Rahmen des Jahressteuergesetzes auch von den Finanzämtern zur Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer herangezogen werden wird.
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