Neufassung der Hamburgischen Bauordnung: „Ein Schritt in die richtige Richtung“
Am 29.10.2024 präsentierte die Hamburger Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, die Eckpunkte der neuen Hamburgischen Bauordnung (HBauO). Der BFW Landesverband Nord bewertet diese positiv, wünscht sich aber weitergehende Änderungen.
Die Neufassung der HBauO enthält beispielsweise Erleichterungen für die Umnutzung von Bestandsgebäuden sowie vereinfachte Genehmigungsverfahren für bestimmte Bauvorhaben. Zudem findet mit der Neufassung eine Anpassung an die Musterbauordnung (MBO) des Bundes statt.
„Endlich bewegt sich etwas! Wir fordern schon seit Jahren schnellere Verfahren, ein Abspecken der Vorschriften für den Wohnungsbau und bundesweite Standards. Insofern begrüßen wir die Ansätze der neuen Hamburgischen Bauordnung sehr“, sagt Kay Brahmst, Vorstandsvorsitzender des BFW Landesverbands Nord. Der Verband vertritt die mittelständische private Wohnungswirtschaft im Norden.
„Mehr Mut!“
„Allerdings hätten wir uns bei der Neufassung der HBauO noch mehr Mut gewünscht. Dringend notwendig wäre zum Beispiel eine Verpflichtung der Behörden, die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen unverzüglich zu prüfen und fehlende Unterlagen nötigenfalls konkret, einmalig und abschließend nachzufordern. Was wir heute erleben, sind Genehmigungsverfahren, die sich endlos hinziehen, weil die zuständigen Behörden wieder und wieder einzelne Unterlagen nachfordern. Das blockiert wichtige Projekte teilweise über Jahre und darf so nicht weitergehen. Außerdem enthält die neue HBauO immer noch eine Vielzahl von Sonderregelungen, die von der Musterbauordnung abweichen. Die aktuelle Neufassung kann aus unserer Sicht deshalb nur ein erster Schritt zur angestrebten Vereinheitlichung sein“, so Kay Brahmst weiter.