Offenlegungsverordnung: EU zwingt Kapitalverwaltungsgesellschaften zu mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit (ESG)
- Verordnung muss ab 10. März 2021 angewendet werden - Nicht-ESG-konforme Finanzprodukte müssen als solche gekennzeichnet werden - Informationen zu ESG müssen auch in die Zeichnungsunterlagen - Strengere Vorgaben für Fonds, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
- Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
- News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
- Einblicke in Märkte und Trends