Ohne Vermietungsmakler geht es nicht
Seit über 3 Jahren ist nun das Bestellerprinzip in Kraft, das am 01. Juni 2015 im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes beschlossen wurde. Das Bestellerprinzip schreibt vor, dass derjenige, der den Makler bestellt, auch die Kosten übernehmen muss. Im Zuge dessen brach der Markt für Vermietungsmakler vorübergehend ein, da viele private Vermieter es vorzogen, sich selbst um die Vermietung ihrer Objekte zu kümmern, um die Maklergebühren einzusparen.
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