OTTO STÖBEN begrüßt neues „Bestellerprinzip“ bei Immobilienkauf
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 24.06.2020 Das sogenannte Bestellerprinzip in der Immobilienwirtschaft besagt, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt. Im Bereich der Wohnraummiete ist diese Regelung schon Gesetz. Nun wird es in abgeschwächter Form auch im Bereich des Immobilienkaufs umgesetzt. Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat dem „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnung und Einfamilienhäuser“ abschließend zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es voraussichtlich in ca. 6 Monaten in Kraft treten.
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