OTTO STÖBEN informiert – Mietrechtsänderungen
Seit dem 01.01.2019 ist das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache“ oder auch kurz: Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) in Kraft. Das neue Gesetz soll die Rechte der Mieter stärken und sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen vor:
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