Qualitypool rät – Schnell §34i-Erlaubnis beantragen, um Antragsstau zu umgehen
Lübeck, 28. Oktober 2016: Der Countdown läuft – in fünf Monaten müssen Baufinanzierungsberater eine Erlaubnis nach §34i GewO haben, um weiterhin Immobiliendarlehen vermitteln zu dürfen. Denn am 21.3.2017 endet die Übergangsfrist der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR).
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