Was das neue Gebäudeenergiegesetz mit dem Energieausweis macht
- Seit 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und ersetzt Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und -verordnung (EnEV) - Das GEG regelt unter anderem die im Energieausweis anzugebenden Daten, neu hinzugekommen ist zum Beispiel, dass der Aussteller Ratschläge zur Modernisierung der Wärmedämmeffizienz abgeben muss - Auch die Informationspflicht zum Energieausweis wurde neu geregelt, Verkäufer und Makler müssen nun spätestens bei der Besichtigung den Energieausweis vorweisen
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