Weitere Teile der Offenlegungs- und Taxonomieverordnung treten zum 1. Januar 2023 in Kraft

- Berücksichtigung von vier weiteren Umweltzielen der Taxonomie kommt neu hinzu - Gemäß Offenlegungsverordnung müssen weitere Kennzahlen erhoben werden - Kennzahlen müssen in Jahresberichten, auf der Webseite und in den vorvertraglichen Informationen veröffentlicht werden

08.12.2022
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Melden Sie sich an, um alle Inhalte uneingeschränkt lesen zu können!
  • Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
  • Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
  • News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
  • Einblicke in Märkte und Trends
Kostenlos anmelden
Sie haben bereits ein Nutzerkonto bei Konii.de?