Wohnungseigentümer und Mieter weiter ohne ausreichenden Verbraucherschutz durch fehlende Qualifikation des Verwalters
Der Bundesrat verabschiedet heute die Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), mit der die Versicherungs- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter näher ausgestaltet wird. Im Vergleich zum Ziel des zugrundliegenden Gesetzes ist die verabschiedete Verordnung allerdings nur eine leere Hülle.
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