Zertifizierungspflicht für WEG-Verwalter
Ab dem 1.12.2022 kann schon ein einzelner Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 26a Absatz 1 Satz 1 WEG verlangen, dass für die WEG-Verwaltung ein IHK-zertifizierter Verwalter bestellt wird.
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