ZIA: BGH-Urteil zur Mietanpassung ist interessengerecht
Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, kommentiert ZIA-Hauptgeschäftsführer Oliver Wittke wie folgt:
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