Die LBBW Immobilien Development GmbH hat in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erreicht, dass der Kaufpreisanspruch eines Bauträgers erst nach zehn Jahren statt bereits nach drei Jahren verjährt. Das Urteil bedeutet eine wesentliche Erleichterung in der Abwicklung von Bauträgerverträgen.
Damit hat der BGH eine Frage geklärt, die seit der im Jahr 2002 in Kraft getretenen Schuldrechtsreform sowohl in der Literatur als auch von Gerichten kontrovers beurteilt worden war.
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