Das BGH hat in einem Urteil vom 15. September 2023 festgestellt, dass der Verkäufer seine Aufklärungspflichten verletzt, wenn er freitags vor der Beurkundung, die montags stattfinden soll, Dokumente in einen Datenraum hochlädt. Anlaß des Urteils war eine Klage im Zusammenhang mit dme Verkauf des Ihme-Zentrum in Hannover. Details, wie immer, bei uns.
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