Der deutsche Sachverständigenverband BVS e.V. äußert Besorgnis über die kürzlich beschlossene Novellierung des Ortsgerichtsgesetzes in Hessen. Die am 28. Juni 2023 verabschiedete Änderung führt dazu, dass Schätzungen der hessischen Ortsgerichte bei der Ermittlung von Immobilien-Verkehrswerten mit den Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichgestellt werden.
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